Blogartikel Teil 2: 7 Jahre Sicherheit – Warum Cannabis Clubs auch bei einem Regierungswechsel bestehen bleiben

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Deine Lizenz, dein Fundament: Warum Anbaulizenzen eine solide Basis bieten

Die Unsicherheiten rund um die Cannabis-Legalisierung und die Angst vor politischen Machtwechseln halten viele potenzielle Gründerinnen und Gründer davon ab, eine Anbaulizenz für Cannabis Clubs zu beantragen. Doch diese Sorgen sind oft unbegründet. Die rechtliche Grundlage für Anbaulizenzen in Deutschland bietet ein stabiles Fundament – selbst bei einem Regierungswechsel.

In diesem Artikel erklären wir dir die juristischen Grundregeln des Verwaltungsrechts im Zusammenhang mit der Erteilung von Anbauerlaubnissen nach dem KCanG, die deine Lizenz absichern, und warum schnelles Handeln entscheidend ist.

Der verwaltungsrechtliche Rechtsrahmen: 7 Jahre Bestandsschutz für Anbaulizenzen

Seit dem 1. Juli 2024 ermöglicht das Konsumcannabisgesetz (KCanG) die Beantragung von Anbaulizenzen für Cannabis Clubs. Nach § 13 KCanG ist eine Anbauerlaubnis für den gemeinschaftlichen Eigenanbau und die Weitergabe von Cannabis in der Anbauvereinigung ein begünstigender Verwaltungsakt, der Rechte und Pflichten für Anbauvereinigungen schafft.

Diese Lizenzen werden für einen Zeitraum von sieben Jahren erteilt. Das bedeutet, dass sie rechtlich abgesichert sind und nur unter spezifischen Bedingungen widerrufen oder zurückgenommen werden können.

  • Bestandskraft und Vertrauensschutz: Erteilte Lizenzen, die auf Grundlage des damals aktuell geltenden Rechts rechtmäßig ausgestellt wurden, genießen Vertrauensschutz. Der verwaltungsrechtliche Vertrauensschutz stellt sicher, dass bestehende Lizenzen nicht durch eine einfache Änderung der politischen Mehrheiten infrage gestellt werden können. Selbst bei einer Gesetzesänderung bleibt deine Lizenz rechtlich gesichert.
  • Bindungswirkung der Anbauerlaubnis: Sobald eine Anbaulizenz erteilt ist, entfaltet sie rechtliche Bindungswirkung für beide Seiten: die Anbauvereinigung und die Erlaubnisbehörde.
  • Rechtssicherheit für bestehende Clubs: Mit Eintritt der formellen Bestandskraft wird der Verwaltungsakt unanfechtbar. Bereits erteilte Lizenzen für Anbauvereinigungen sind durch die Bestandskraft rechtlich abgesichert und haben auch bei einer Gesetzesänderung weiterhin Bestand.
  • Befristung und Rechtswirksamkeit: Die Lizenz ist gemäß § 14 KCanG auf sieben Jahre befristet. Innerhalb dieser Zeit gilt sie als verbindlich und kann nur unter strengen Voraussetzungen widerrufen oder zurückgenommen werden (§§ 48, 49 VwVfG). Es bestehen zudem spezifische Regelungen in § 15 KCanG zur Rücknahme oder dem Widerruf von Anbauerlaubnissen. Diese umfassen allerdings keine nachträgliche Gesetzesänderung.

Keine rückwirkende Rechtswidrigkeit durch nachträgliche Gesetzesänderung: Eine nachträgliche Änderung der Rechtslage macht einen ursprünglich rechtmäßigen Verwaltungsakt nicht automatisch rechtswidrig. Sofern also die Anbaulizenz rechtmäßig nach den Vorschriften des KCanG erteilt wurde, liegt ein rechtmäßiger Verwaltungsakt vor.

Unterschied zwischen Regierungswechsel und Entzug durch Behörden

Ein Regierungswechsel allein hat keinen direkten Einfluss auf bestehende Lizenzen. Diese können nicht willkürlich entzogen werden, da sie an klare rechtliche Kriterien gebunden sind. Behördliche Maßnahmen wie Widerruf oder Rücknahme unterliegen strengen Voraussetzungen:

  1. Einzelfallentscheidung bei jeder erteilten Anbauerlaubnis: Eine Gesetzesänderung führt nicht automatisch zu einem Erlöschen der Anbauerlaubnis. Vielmehr müsste eine Aufhebung der Anbauerlaubnis im direkten Verhältnis zwischen Anbauvereinigung und der jeweils zuständigen Erlaubnisbehörde, welche die Anbauerlaubnis auch erteilt hat, erfolgen. Dabei muss für jede erteilte Anbauerlaubnis im Einzelfall geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Aufhebung erfüllt sind.
  2. Widerruf einer Anbauerlaubnis ist nur unter hohen rechtlichen Anforderungen möglich: Ein Widerruf von Anbaulizenzen ist nach § 49 VwVfG nur möglich, wenn sich die rechtlichen oder tatsächlichen Verhältnisse so wesentlich ändern, dass die Grundlage für die ursprüngliche Erteilung der Lizenz entfällt. Dies setzt jedoch voraus, dass die Änderung der Rechtslage ausdrücklich eine Anpassung oder Aufhebung bestehender Lizenzen vorsieht, und das öffentliche Interesse an der Durchsetzung der neuen Rechtslage das Vertrauen der Begünstigten überwiegt.
  3. Widerruf einer Anbauerlaubnis ist nur für die Zukunft möglich: Die Anbauerlaubnis kann als rechtmäßiger begünstigender Verwaltungsakt nur mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Bis zu dem Widerruf kann somit rechtmäßig unter der Anbauerlaubnis Cannabis in der Anbauvereinigung gemeinschaftlich angebaut und an die Mitglieder abgegeben werden.
  4. Jahresfrist für Widerruf: Eine Entscheidung darüber, ob die bereits erteilte Anbauerlaubnis durch die Behörde widerrufen wird, kann nur innerhalb eines Jahres nach positiver Kenntnis über eine etwaige Gesetzesänderung erfolgen. Nach Ablauf dieser Jahresfrist kann somit kein Widerruf auf dieser Basis mehr seitens der Behörde erfolgen und es herrscht Rechtsicherheit bis zum Ende der Befristung der Anbauerlaubnis.

Behördliche und gerichtliche Überprüfung: Dein Schutz vor Willkür

Der Widerruf einer Anbauerlaubnis ist keine willkürliche Entscheidung. Vielmehr stehen den betroffenen Anbauvereinigungen umfangreiche rechtliche Möglichkeiten zur Verfügung, um die Entscheidung der Behörde anzufechten:

  • Vollständiger Rechtsweg: Jede Anbauvereinigung hat das Recht, die Entscheidung der Erlaubnisbehörde durch Verwaltungsgerichte überprüfen zu lassen. Das bedeutet, dass unabhängige Instanzen über das Schicksal der Lizenz entscheiden.
  • Interessenabwägung durch Gerichte: Verwaltungsgerichte prüfen, ob das öffentliche Interesse an einer neuen Regelung das Vertrauen der Lizenznehmer überwiegt. Schutzwürdiges Vertrauen, etwa aufgrund getätigter Investitionen, spielt hierbei eine entscheidende Rolle. Eine einfache Gesetzesänderung oder ein Regierungswechsel genügen nicht, um eine Lizenz zu entziehen.

Entschädigung für Investitionen: Dein Schutz vor finanziellen Verlusten

Sollte es trotz aller rechtlichen Sicherheiten zu einem Widerruf kommen, greift die Entschädigungspflicht nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz:

  • Vertrauensschutz: Bereits getätigte Investitionen werden in gerichtlichen Entscheidungen berücksichtigt. Die Gerichte legen besonderen Wert darauf, dass Planungssicherheit gewahrt bleibt.
  • Finanzieller Ausgleich: Nach § 49 Abs. 6 VwVfG hast du Anspruch auf Entschädigung für entstandene Vermögensnachteile. Dieser Schutz soll sicherstellen, dass ein Widerruf keine unverhältnismäßigen finanziellen Folgen hat.

Fazit: Deine Lizenz als solides Fundament

Die rechtliche Grundlage für Anbaulizenzen in Deutschland bietet dir Planungssicherheit und Schutz vor politischen Schwankungen. Mit einer siebenjährigen Laufzeit, umfassendem Vertrauensschutz und der Option auf finanzielle Entschädigung bei Widerruf kannst du deinen Cannabis Club mit Zuversicht gründen.

Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um aktiv zu werden und von den bestehenden Regelungen zu profitieren, bevor sich durch eine Gesetzesänderung die geltenden Regeln ändern oder verschärfen.

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Vorschau auf Teil 3: Im nächsten Artikel zeigen wir Dir, warum Du die Gelegenheit zur Lizenzbeantragung jetzt nutzen sollten – mit fünf klaren Vorteilen, um dir einen langfristigen Bestandsschutz und wirtschaftliche Vorteile zu garantieren. Bleib dran und folge uns für mehr Inhalte rund um die Gründung und den Betrieb von Cannabis Clubs!